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   BVerfG, 18.07.1984 - 1 BvR 446/84   

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https://dejure.org/1984,1032
BVerfG, 18.07.1984 - 1 BvR 446/84 (https://dejure.org/1984,1032)
BVerfG, Entscheidung vom 18.07.1984 - 1 BvR 446/84 (https://dejure.org/1984,1032)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Juli 1984 - 1 BvR 446/84 (https://dejure.org/1984,1032)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Prozeßkostenhilfe bei Scheidung von "Scheinehen"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beurteilung der Leistungsfähigkeit - Entscheidung über Prozeßkostenhilfe - Zuständigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GG Art. 3 Abs. 1; ZPO § 114
    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Beurteilung der Leistungsfähigkeit einer Partei bei der Entscheidung über einen Prozeßkostenhilfeantrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 67, 251
  • NJW 1985, 425
  • MDR 1985, 115
  • FamRZ 1984, 1205
  • Rpfleger 1985, 78
 
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Wird zitiert von ... (40)

  • BVerfG, 14.04.2010 - 1 BvR 362/10

    Zu den Voraussetzungen der rückwirkenden Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Das Bundesverfassungsgericht hat diese Obliegenheit seiner Rechtsprechung stets unbeanstandet zu Grunde gelegt (vgl. BVerfGE 67, 251 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 13. April 1988 - 1 BvR 392/88 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Februar 2000 - 2 BvR 106/00 -, NJW 2000, S. 3344; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Februar 2003 - 2 BvR 990/00 -, juris, Rn. 4).

    Das Bundesverfassungsgericht prüft Beschlüsse im Prozesskostenhilfeverfahren jedoch nur daraufhin, ob sie auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung des Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG beruhen (vgl. BVerfGE 67, 251 m.w.N.; 81, 347 ).

  • BVerfG, 23.03.2022 - 2 BvR 1514/21

    Beschluss betreffend die Ablehnung von Prozesskostenhilfe überspannt

    Fiktives Vermögen könne einem Antragsteller nach dem Beschluss des 12. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 20. Juni 2018 - XII ZB 636/17 - und nach der Entscheidung BVerfGE 67, 251 nur entgegengehalten werden, wenn er seine Leistungsunfähigkeit böswillig herbeigeführt habe.

    a) Die Auslegung und Anwendung des einfachen Gesetzesrechts und damit der §§ 114 ff. ZPO obliegt den zuständigen Gerichten (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 67, 251 ).

    Beschlüsse im Prozesskostenhilfeverfahren sind vielmehr nur daraufhin zu überprüfen, ob sie auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung des Art. 3 Abs. 1 GG beruhen (vgl. BVerfGE 7, 53 ; 42, 143 ; 67, 251 ).

  • BVerwG, 31.05.1985 - 4 C 14.82

    Waldwege - Freizeitreiten - Landschaftspflege - Erholungsfunktion

    Die zu entrichtende Abgabe ist zweckgebunden (vgl. auch BVerfGE 55, 274 [BVerfG 10.12.1980 - 2 BvF 3/77]; 67, 256) [BVerfG 18.07.1984 - 1 BvR 446/84]und soll damit einem angemessenen Interessenausgleich dienen.
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